Für die ausgeschriebene Stelle suchen wir verantwortungsbewusste, engagierte und selbstbewusst auftretende Persönlichkeiten, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), vorzugsweise als Verwaltungsfachangestellte/r verfügen. Der erfolgreich abgeschlossenen Sonderausbildungslehrgang zum Ordnungspolizeibeamten (m/w/d) sollte ebenfalls vorhanden sein bzw. die Bereitschaft, an diesem mehrwöchigen Lehrgang teilzunehmen.
Wünschenswert sind zudem erfolgreich abgeschlossene weiterführende tätigkeitsbezogene Lehrgänge („Anhalten von Fahrzeugen, Zeichen und Weisungen, usw.“).
Des Weiteren sind Eigeninitiative sowie selbständiges, eigenverantwortliches und zielorientiertes Arbeiten erforderlich.
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
- Mindestalter von 21 Jahren gem. § 99 HSOG
- gute Kenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungsrecht
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- besonders ausgeprägte Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit
- Fähigkeit und Verständnis, die ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu vermitteln und Konflikte einvernehmlich zu lösen
- physische und psychische Belastbarkeit zur Bewältigung von Stresssituationen
- souveränes und verbindliches Auftreten sowie gute Umgangsformen und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild
- Bereitschaft zur beruflichen Qualifikation und Fortbildung
- schnelle Auffassungsgabe sowie ganzheitliche Denkweise
- fundierte MS-Office Kenntnisse sowie Kenntnisse im Fachverfahren Owi21 und Owi21ToGo
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sowie gesundheitliche Eignung zum Führen eines Dienstfahrzeuges (Einstellungsvoraussetzung)
Die Bereitschaft, gesundheitliche Eignung und Fähigkeit zum dauerhaften Einsatz im Außendienst mit flexibler Arbeitszeit (Arbeitszeit nach Dienstplan, mit Früh-, Spät-, Wochenend- und Feiertagsdiensten sowie Sonderveranstaltungen) muss gegeben sein.
In einem ggfs. anzufordernden erweiterten polizeilichen Führungszeugnis darf kein Eintrag vorhanden sein.
Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Bereich der Ordnungsverwaltung, ist wünschenswert.