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Die Kreisstadt Bad Hersfeld mit ihren ca. 30.000 Einwohnern liegt in der Mitte Deutschlands. Entgegen des demografischen Wandels erfreut sich Bad Hersfeld in den letzten Jahren eines kontinuierlichen Wachstums der Einwohnerzahl. Erfolgreiche Unternehmen, vielfältige Bildungsstätten, gute Bedingungen für Familien mit Kindern sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote, ein buntes Vereinsleben, städtisches Flair und ländliches Grün sorgen für den richtigen Mix und machen Bad Hersfeld zu einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität.

Die Kreisstadt Bad Hersfeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei

Mitarbeiter/innen (m/w/d) als Ordnungspolizeibeamte/r für den Fachbereich Ordnungsdienste

Die Ordnungsdienste sind innerhalb der Stadtverwaltung Bad Hersfeld einer der zentralen Ansprechpartner für Bürger/innen rund um die Themen "Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Gewerbe und Verkehr" und daher einer der publikumsintensivsten Fachbereiche.

Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs nach StVO und StVZO
  • Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsmessungen)
  • Überwachung von Verkehrsbeschränkungen bei Baumaßnahmen (Baustellenkontrollen nach RSA)
  • Verkehrsregelungsmaßnahmen
  • Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen
  • Anordnen von Abschleppmaßnahmen
  • Überwachung der Einhaltung der allgemeinen Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und sonstiger ordnungsrechtlicher Vorschriften
  • Überwachung der Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen
  • Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • örtliche Ermittlungen für die eigene Dienststelle und Fremdersuchen (Amtshilfe)

Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung, die Übertragung von weiteren Teilaufgaben bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

 

Worauf kommt es uns an?

Für die ausgeschriebene Stelle suchen wir verantwortungsbewusste, engagierte und selbstbewusst auftretende Persönlichkeiten, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), vorzugsweise als Verwaltungsfachangestellte/r verfügen. Der erfolgreich abgeschlossenen Sonderausbildungslehrgang zum Ordnungspolizeibeamten (m/w/d) sollte ebenfalls vorhanden sein bzw. die Bereitschaft, an diesem mehrwöchigen Lehrgang teilzunehmen.

Wünschenswert sind zudem erfolgreich abgeschlossene weiterführende tätigkeitsbezogene Lehrgänge („Anhalten von Fahrzeugen, Zeichen und Weisungen, usw.“).

Des Weiteren sind Eigeninitiative sowie selbständiges, eigenverantwortliches und zielorientiertes Arbeiten erforderlich.

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

  • Mindestalter von 21 Jahren gem. § 99 HSOG
  • gute Kenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungsrecht
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • besonders ausgeprägte Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit
  • Fähigkeit und Verständnis, die ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu vermitteln und Konflikte einvernehmlich zu lösen
  • physische und psychische Belastbarkeit zur Bewältigung von Stresssituationen
  • souveränes und verbindliches Auftreten sowie gute Umgangsformen und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild
  • Bereitschaft zur beruflichen Qualifikation und Fortbildung
  • schnelle Auffassungsgabe sowie ganzheitliche Denkweise
  • fundierte MS-Office Kenntnisse sowie Kenntnisse im Fachverfahren Owi21 und Owi21ToGo
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sowie gesundheitliche Eignung zum Führen eines Dienstfahrzeuges (Einstellungsvoraussetzung)

Die Bereitschaft, gesundheitliche Eignung und Fähigkeit zum dauerhaften Einsatz im Außendienst mit flexibler Arbeitszeit (Arbeitszeit nach Dienstplan, mit Früh-, Spät-, Wochenend- und Feiertagsdiensten sowie Sonderveranstaltungen) muss gegeben sein.

In einem ggfs. anzufordernden erweiterten polizeilichen Führungszeugnis darf kein Eintrag vorhanden sein.


Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Bereich der Ordnungsverwaltung, ist wünschenswert.

Was wir Ihnen bieten!

Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle, vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeit bei der Stadtverwaltung Bad Hersfeld.

Die Einstellung erfolgt in ein zunächst auf 2 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis. Eine anschließende unbefristete Einstellung wird angestrebt. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden (Vollzeit).

Des Weiteren bieten wir Ihnen

  • eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge bei der kommunalen Versorgungskasse
  • Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Dienstvereinbarung

Abschließender Hinweis

Die Kreisstadt Bad Hersfeld will ihren Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Gleichstellung der Frauen leisten. Wir fordern Frauen deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.


Bewerbungen von Mitgliedern einer Freiwilligen Feuerwehr werden zur Sicherstellung der Tagesalarmbereitschaft ausdrücklich begrüßt.

Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich online mit aussagekräftigen Unterlagen sowie Nachweisen über Ihre Qualifikationen bis zum 26.04.2024.

Bei Rückfragen wenden Sie sich ab dem 08.04.2024 bitte an Herrn Sauer (Leitung Fachbereich Ordnungsdienste), Telefon 06621/201 - 600.