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Die Kur- und Festspielstadt Bad Hersfeld mit ihren ca. 30.000 Einwohnern liegt in der Mitte Deutschlands. Entgegen des demografischen Wandels erfreut sich Bad Hersfeld in den letzten Jahren eines kontinuierlichen Wachstums der Einwohnerzahl. Erfolgreiche Unternehmen, vielfältige Bildungsstätten, gute Bedingungen für Familien mit Kindern sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote, ein buntes Vereinsleben, städtisches Flair und ländliches Grün sorgen für den richtigen Mix und machen Bad Hersfeld zu einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität.

 Die Kreisstadt Bad Hersfeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 eine Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Ordnungsdienste

Aufgabenbereich des Fachbereichs

Der Fachbereich Ordnungsdienste umfasst insbesondere die Bereiche öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand‑, Zivil‑ und Katastrophenschutz, straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Marktwesen, Gefahrgutüberwachung sowie Ordnungspolizei.

Vielfältige und teils komplexe rechtliche Aufgabenstellungen erfordern Engagement und hohen persönlichen Einsatz. Die enge Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie mit unterschiedlichen Institutionen macht das Aufgabengebiet abwechslungsreich und anspruchsvoll.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Leitung und Organisation des Fachbereichs Ordnungsdienste
  • Personalführung und -einsatzplanung für derzeit 14 Mitarbeitende sowie Konfliktmanagement innerhalb des Fachbereichs
  • Bearbeitung von grundsätzlichen und schwierigen Angelegenheiten mit Bezug zum Fachbereich
  • Sicherstellung der fachlichen und rechtlichen Standards sowie fachliche Beratung der Mitarbeitenden
  • Erlass von Verfügungen und Bescheiden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
  • Mitwirkung bei Widerspruchs‑ und Klageverfahren in Zusammenarbeit mit dem Justitiariat zu den im Fachbereich angesiedelten Aufgabenbereichen
  • Bearbeitung von Anregungen, Hinweisen und Beschwerden aus der Bürgerschaft mit Bezug zum Aufgabenbereich der Ordnungsdienste
  • Umsetzung der Inhalte und Einhaltung der Vorgaben des städtischen Haushaltsplanes
  • Produktverantwortung für die dem Fachbereich zugeordneten Produkte einschließlich Haushaltsplanung; Finanzverantwortung einschließlich Ermittlung der Haushaltsansätze für den Fachbereich
  • Vorbereitung von Sitzungsvorlagen sowie Teilnahme an Sitzungen der städtischen Gremien (ggf. auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit)
  • Abstimmung, Vorbereitung und Durchführung politischer und fachlicher Grundsatzentscheidungen in den vorgenannten Aufgabenfeldern

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Übertragung weiterer Teilaufgaben aus dem Fachbereich Ordnungsdienste bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Besondere Anforderungen im Bereich Gefahrenabwehr

Im Bereich der Abwehr drohender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird die Fachbereichsleitung – auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten – unterstützend tätig, insbesondere in den Bereichen:

  • Wahrnehmung von Aufgaben der Gefahrenabwehr nach dem HSOG
  • Straßenverkehrsrecht
  • Brand‑, Zivil‑ und Katastrophenschutz
  • Maßnahmen nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz
  • Maßnahmen nach der Hundeverordnung
  • Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Obdachloseneinweisungen
  • Wildschadenangelegenheiten
  • Gefahrgutüberwachung
  • Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung
    u. a.

Die Fachbereichsleitung des Fachbereichs Ordnungsdienste stellt nicht nur eine strategische / fachliche Leitung dar, sondern ist aktiv in allen vorgenannten Bereichen mit tätig. Hierzu zählt auch regelmäßiger Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern sowie die Abstimmung mit anderen Institutionen, insbesondere Polizei, Feuerwehr, Kreisverwaltung.

Ihr Anforderungsprofil

Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und engagierte Persönlichkeit, die

  • über einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in oder Bachelor of Arts der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung / Public Management verfügt (laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst gemäß § 15 HLVO)
  • sich bereits in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befindet.

Darüber hinaus erwarten wir

  • Eigeninitiative sowie selbstständiges, eigenverantwortliches und ziel‑ bzw. ergebnisorientiertes Arbeiten sowie die Einführung digitaler Prozesse
  • vertiefte Kenntnisse im öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungs- und Gefahrenabwehrrecht, sowie mindestens Grundkenntnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • sichere Kenntnisse in der doppischen Haushaltsführung einer Kommune und im Umgang mit kommunalen Haushalts- und Steuerungsinstrumenten
  • nachweisbare Erfahrung in der Führung und Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer öffentlichen Verwaltung
  • ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für das rechtsstaatlich und bürgerorientiert ausgerichtete Handeln einer Kommunalverwaltung
  • sicheres, bürgerfreundliches Auftreten sowie Freude im serviceorientierten Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
  • Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreude, auch in konfliktträchtigen ordnungsrechtlichen Situationen
  • ausgeprägte soziale Kompetenzen (Team- und Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit, Verlässlichkeit, Empathie)
  • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
  • Fähigkeit, den Fachbereich Ordnungsdienste gegenüber Politik, Öffentlichkeit, anderen Behörden und Institutionen fachlich fundiert und überzeugend zu vertreten
  • Verhandlungsgeschick, insbesondere in der Zusammenarbeit mit anderen kommunalen und staatlichen Stellen sowie externen Partnern
  • idealerweise praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien
  • sehr gutes Organisationsvermögen und strukturierte Arbeitsweise
  • schnelle Auffassungsgabe, strategisch‑ganzheitliche Denkweise sowie Verständnis für kommunale Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse
  • hohe Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit, insbesondere in Einsatzlagen der Gefahrenabwehr und bei Terminen außerhalb der üblichen Dienstzeiten

Was wir Ihnen bieten!

Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle, vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeit bei der Kreisstadt Bad Hersfeld.

Die Einstellung erfolgt in ein öffentlich‑rechtliches Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis) in Vollzeit (41 Wochenstunden). Es steht ein Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 13 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) zur Verfügung.

Darüber hinaus bieten wir

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Dienstvereinbarungen
  • ggf. mobiles Arbeiten im Rahmen unserer Dienstvereinbarungen
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Fort‑ und Weiterbildung

Abschließender Hinweis

Die Kreisstadt Bad Hersfeld will ihren Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Gleichstellung der Frauen leisten. Wir fordern Frauen deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich online mit aussagekräftigen Unterlagen, Nachweisen über Ihre Qualifikationen und das derzeitige statusrechtliche Amt sowie die letzte dienstliche Beurteilung bis zum 06.05.2026.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Bürgermeisterin Anke Hofmann, Tel.-Nr. 06621 / 201 500.